
Industriebau
Die Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau
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Schematischer Aufbau eines Industriedachs
- Abdichtungsoberlage
- Trennlage (Vlies)
- Dämmstoff
- Dampfsperre
- Unterkonstruktion (Trapezblech)
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(Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen) ist im Rahmen der Landesbauordnung in die Liste der technischen Baubestimmungen der Bundesländer (außer Niedersachsen) aufgenommen und somit verbindlich.
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten zu regeln, insbesondere an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile und die Brennbarkeit der Baustoffe, die Größe der Brandabschnitte bzw. Brandbe- kämpfungsabschnitte sowie die Anordnung, Lage und Länge der Rettungswege.
Bedachungen mit einer Dachfläche von mehr als 2.500 Quadratmetern sind so auszubilden, dass eine Brandausbreitung über das Dach behindert wird. Dies gilt beispielsweise als erfüllt bei Dächern nach DIN 18234, mit tragender Dachschale aus mineralischen Baustoffen oder mit Bedachungen aus nichtbrennbaren Baustoffen.
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